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Was müssen wir als Gastfamilie beachten?

Alles geregelt

Wenn die Gastfamilie ein Au-pair gefunden hat, wird ein Vertrag abgeschlossen, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten regelt. Dass ist für beide Seiten sinnvoll, damit es später nicht zu Missverständnissen kommt. 

Au pair, Infos, deutsche Gastfamilie

In den meisten westeuropäischen Staaten gelten die Rahmenbedingungen des „Europäischen Au-pair-Abkommens“, das vom Europarat 1969 ausgearbeitet wurde. Das Abkommen legt neben der Beschäftigungsdauer auch die Voraussetzungen fest, die Au-pair und Gastfamilie erfüllen müssen, sowie die Rechten und Pflichten beider Parteien.

Nicht von allen Mitgliedsstaaten der EU wurde das Europäische Au-pair-Abkommen ratifiziert. Auch in Deutschland hat es keinen Rechtscharakter, seine wesentlichen Kriterien werden aber auch hierzulande als maßgeblich anerkannt. Deutsche Vermittlungsagenturen orientieren sich daher an den Rahmenbedingungen, die von diesem Abkommen vorgegeben sind. 


Alter des Au-pairs

In der Bundesrepublik muss ein Au-pair volljährig sein, das Mindestalter ist also 18 Jahre. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: minderjährige Au-pairs brauchen eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter. In der Schweiz ist die Arbeit als Au-pair grundsätzlich schon ab 17 Jahren erlaubt.

Arbeitszeiten und Taschengeld für das Au-pair

Die Arbeitszeit des Au-pairs darf 30 Stunden in der Woche nicht überschreiten und normalerweise nicht mehr als sechs Stunden am Tag dauern. Ausnahmen sollten vorher mit dem Au-pair abgesprochen werden. Außerdem hat das Au-pair Anspruch auf mindestens einen freien Tag pro Woche, der mindestens einmal monatlich auf einen Sonntag fällt. zusätzlich sollen mindestens vier freie Abende pro Woche garantiert werden.

Das Au-pair soll während seines Aufenthalts in der Gastfamilie genügend Zeit haben für Sprachkurse, kulturelle Veranstaltungen, Exkursionen und für soziale Kontakte auch außerhalb der Gastfamilie.

Auch ein bezahlter Urlaub von vier Wochen im Jahr steht dem Au-pair zu. Wenn das Au-pair kein volles Jahr in der Gastfamilie bleibt, muss der Urlaubsanspruch entsprechend angepasst werden. Es gilt: zwei Werktage pro vollem Monat.

Für seine Arbeit in der Gastfamilie erhält das Au-pair in Deutschland ein Taschengeld von 260 Euro im Monat.

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