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Die Gastfamilie Teil 2

Arbeitszeit und Freizeit des Au-pairs

Innerhalb der Europäischen Union sind die Bestimmungen für einen Au-pair-Aufenthalt relativ einheitlich geregelt: So sind etwa 30 Stunden Arbeitszeit üblich, wobei die Gastfamilie dem Au-pair mindestens einen vollen Ruhetag in der Woche gewähren muss. Außerdem hat das Au-pair Anspruch auf Urlaub: üblich sind zwei Urlaubstage pro Monat.

Je nach Au-pair-Programm unterscheiden sich aber auch die Arbeitszeiten. Das Au-pair-plus-Modell sieht eine höhere Arbeitszeit vor, dafür auch mehr Taschengeld, das Demi-pair-Modell sieht eine niedrigere Arbeitszeit vor mit entsprechend weniger Taschengeld. In den USA und Australien sind die üblichen Arbeitszeiten für normale Au-pairs generell höher – aber auch das Taschengeld.


Zusätzliche Kosten für das Au-pair

Für Essen und Unterkunft des Au-pairs sorgt die Gastfamilie. Dennoch fallen bei einem Au-pair-Aufenthalt für das Au-pair zusätzliche Kosten an, die beachtet werden sollten: So muss das Au-pair die Kosten für An- und Abreise (Ausnahme: USA) in das Gastland selbst übernehmen, ebenso meist die Kosten für einen Sprachkurs. Die Gastfamilie ist zwar verpflichtet, dem Au-pair die Zeit für einen Sprachkurs einzuräumen, nicht aber, die Kosten dafür zu tragen.

Auf jeden Fall sollte das Au-pair außerdem eine Kranken- und Unfallversicherung für das Gastland abschließen. Die Versicherungsbeiträge werden aber häufig von der Gastfamilie übernommen. 

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Anbieter: Ayusa-Intrax

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