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Historische Entwicklung Teil 2

Au-pair-Abkommen und Regelungen

Seit 1969 regelt  das „Europäische Abkommen über die Au-Pair-Beschäftigung“ des Europarates die internationalen Bedingungen für einen Au-pair-Aufenthalt. Einige Länder haben diesen Vertrag ratifiziert, andere Länder wie auch Deutschland haben das Au-pair-Abkommen lediglich unterschrieben. Doch auch in den anderen Ländern gelten Bedingungen, die sich an ähnliche Bedingungen halten.  

Bis 1994 war die Au-pair-Vermittlung Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit (damals Arbeitsamt) und damit eine rein staatliche Aufgabe. Seit 1994 haben private Vermittlungsagenturen mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz die Möglichkeit erhalten, bei den Landesarbeitsämtern die Erlaubnis zur Au-pair-Vermittlung zu beantragen. Mittlerweile ist auch diese Pflicht entfallen und die Agenturen können ohne behördliche Prüfung ihre Vermittlungstätigkeit ausüben.


Neuste Trends

Im Jahr 2006 hat die Europäische Union ein Komitee für Au-pair Standards - das ECAPS (The European Committee for Au Pair Standards) - initiiert. Es hat den Auftrag, neue Standards zu erarbeiten. Das Komitee setzt sich aus Fachverbänden mehrerer europäischer Staaten zusammen.

Seit 2006 gibt es in Deutschland auch das RAL-Gütezeichen, das festgelegte Standards der teilnehmenden Vermittlungsagenturen garantiert. In Deutschland gibt es ungefähr 500 Vermittlungsagenturen, die sich in der Mehrzahl mit den Vermittlungen an deutsche Gastfamilien und in kleinerer Zahl um die Vermittlung junger Deutscher ins Ausland kümmern.

Erste Au-pairs: Junge Engländerinnen

Der Begriff des Au-pairs erscheint zum ersten Mal gegen Ende des 19. Jahrhunderts in Frankreich. Junge Engländerinnen kommen nach Frankreich, um den Kindern der Gastfamilien Englischunterricht zu erteilen. Im Gegenzug erhalten die Frauen Französischunterricht. Nach und nach rückt die Kinderbetreuung in den Mittelpunkt des Au-pair-Aufenthaltes und die Sprachvermittlung und der -unterricht damit mehr in den Hintergrund.

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