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Rechte und Pflichten eines Au-pairs Teil 3

Der Tagesablauf eines Au-pairs

Da die Familien wie die Länder verschieden sind, kann nicht von dem typischen Tagesablauf eines Au-pairs gesprochen werden. Die Aufgaben und Abläufe richten sich nach den häuslichen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Gastfamilie. Am besten ist es, wenn sich das zukünftige Au-pair im Vorfeld die Pflichten mit der Familie bespricht. Auch Erfahrungsberichte von ehemaligen Au-pairs im jeweiligen Land können erste Eindrücke vermitteln.

Wer sich während der Telefonate mit der Gastfamilie einen Überblick über seinen Tagesablauf und seine Aufgaben verschaffen möchte, kann auf folgende Punkte eingehen:

     - Anzahl und Alter der Kinder

     - Berufstätigkeit der Gasteltern, Schul- und Kindergartenzeiten der Kinder

     - Hobbys / Aktivitäten der Kinder

     - Aufgaben im Bereich der leichten Hausarbeit

    - Wohnort, -situation


Eine neue Sprache lernen – Sprachkurse für Au-pairs

Jedes Au-pair sollte von seiner Gastfamilie die Möglichkeit erhalten, einen Sprachkurs zu besuchen. Die Kosten dafür trägt im Allgemeinen das Au-pair. Viele Sprachschulen haben auch spezielle Angebote für Au-pairs, die den zeitlichen Einschränkungen entsprechen.

Die Teilnahme an einem Sprachkurs dient der Verbesserung der Sprachkenntnisse, was für viele ein Ziel des Auslandsaufenthaltes darstellt.  An der Sprachschule kann ein Au-pair außerdem Kontakte zu anderen Au-pairs oder Sprachschülern pflegen und soziale Kontakte knüpfen.

Viele Sprachschulen haben neben den üblichen Sprachkursen auch andere Angebote wie Veranstaltungen, Ausflüge, Theaterbesuche, Konzerte  oder gemeinsame Kochabende. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, bestimmte Prüfungen abzulegen und spezielle Zertifikate zu erreichen, die auf ein späteres Studium oder eine Ausbildung anzurechnen sind.

Pflichtsprachkurse für Au-pairs

In Frankreich ist es sogar notwendig, einen Sprachkurs zu absolvieren, um eine Aufenthaltserlaubnis als Au-pair zu bekommen. Auch in den USA ist die Teilnahme an Weiterbildungskursen verpflichtend.

Zu beachten ist ferner, dass auch für eine Kindergeldfortzahlung ein entsprechender Sprachkurs belegt und nachgewiesen werden muss.

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