Australien / Neuseeland Teil 3
Working AND Holiday
Das Working-Holiday-Visum, das ein Au-pair für den Work-and-Travel-Aufenthalt in Neuseeland oder Australien beantragt, ist für sechs bis maximal zwölf Monate gültig. Nach spätestens sechs Monaten ist das Au-pair jedoch verpflichtet, den Arbeitgeber oder die Gastfamilie zu wechseln.
In Neuseeland kann dieses Visum zudem nur einmalig im Leben beantragt werden. Einen solchen Work-and-Travel-Aufenthalt gestalten viele Au-pairs entsprechend so, dass sie sechs oder neun Monate als Au-pair bei einer Gastfamilie sind und die restlichen Monate zum Reisen und Kennenlernen des Landes nutzen.
Empfehlenswert ist übrigens, bereits im Heimatland eine Auslandskranken- versicherung abzuschließen, da Ausländer mit einem Working-Holiday-Visum nicht in das Gesundheitssystem des Landes aufgenommen wird.
Arbeitszeit, Gehalt und Urlaub für ein Au-pair in Australien und Neuseeland
Die Arbeitszeit für ein Au-pair in einer Gastfamilie liegt zwischen 15 und 30 Stunden, kann jedoch unter den beiden Parteien auch gesondert geregelt werden. Auch Demi-pair-Programme sind in Australien möglich – hier wird dann der Aufenthalt bei der Gastfamilie mit einem Sprachkurs kombiniert, was für das Au-pair weniger Arbeitszeit in der Familie bedeutet.
Das Taschengeld für ein Au-pair ist in Neuseeland und Australien nicht tariflich einheitlich geregelt, es variiert je nach Arbeitszeit des Au-pairs und der jeweiligen Gegend in Australien. Üblich sind etwa 100 bis 245 Australische Dollar (AUS $ = ca. 0,52 €) und in Neuseeland 100 bis 200 Neuseeländische Dollar (NZ $ = ca. 0,46 €).
Der Urlaub während des Aufenthalts eines Au-pairs in Australien oder Neuseeland ist ebenfalls, wie so oft, nicht grundlegend geregelt: Im Normalfall ist jedoch von mindestens einem komplett freien Tag in der Woche auszugehen und von einer Woche bezahltem Urlaub bei einem sechsmonatigen Au-pair-Aufenthalt.