Gründe für ein Au-pair
Au-pair: Vor- und Nachteile
„Auf Gegenseitigkeit“ – lautet die Übersetzung des französischen Begriffs Au-pair. Auch die Gastfamilie hat etwas davon, wenn sie ein Au-pair aufnimmt. Vor der endgültigen Entscheidung, sollte sie das Für und Wider allerdings sorgfältig abwägen.
Die Entscheidung einer Familie, ein Au-pair aufzunehmen, hat meistens praktische Gründe: Häufig sind Mutter und Vater berufstätig. Während der Abwesenheit der Eltern muss die Betreuung der Kinder sichergestellt sein. Der Vorteil eines Au-pairs gegenüber einer Kindertagesstätte oder einem Babysitter ist vor allem seine Flexibilität.
Das Au-pair ist als Mitglied auf Zeit in die Gastfamilie integriert. Es lebt bei der Gastfamilie und kann einspringen, wenn etwas Unvorhergesehenes geschieht, wie beispielsweise Überstunden, Geschäftsreisen oder Krankheit des Kindes. Das ist eine deutliche Erleichterung für berufstätige Eltern.
Au-pair als Bezugsperson
Aber auch für die Kinder hat die Betreuung durch ein Au-pair Vorteile: Das Au-pair wird nach der ersten Eingewöhnungsphase schnell zu einer Bezugsperson für die Kinder, der sie vertrauen können. Außerdem lernt nicht nur das Au-pair die fremde Sprache und die fremde Kultur seines Gastlandes kennen, das Au-pair vermittelt auch der Gastfamilie und insbesondere den Kindern viel von seinem eigenen Heimatland.
So spielt bei der Entscheidung der meisten Familien für ein Au-pair nicht nur die praktische Hilfe in der Betreuung und im Haushalt eine Rolle, sondern auch das Interesse für einen fremden Kulturkreis.
Kosten und Pflichten der Gastfamilie
Bedenken sollte die Gastfamilie aber auch, dass mit der Aufnahme eines Au-pairs auch Pflichten verbunden sind. Das Au-pair hat für seine Arbeit in der Familie nicht nur ein Anrecht auf freie Kost und Logis, sondern auch auf ein monatliches Taschengeld. In Deutschland sind das 260 Euro, unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit.
Außerdem hat das Au-pair Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub im Jahr. Wenn es nicht die vollen 12 Monate in der Familie bleibt, muss der Urlaubsanspruch entsprechend verrechnet werden. Meistens gilt darüber hinaus die Regelung, dass die Gastfamilie die Kosten für die Krankenversicherung seines Au-pairs übernimmt.