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Australien / Neuseeland Teil 2

Rückflug muss gebucht sein

Für den Erhalt des Visums wird zudem ein Nachweis verlangt, dass ein ausreichendes Reisebudget vorhanden ist – in Australien beträgt das erforderliche Budget 5000 Australische Dollar, also etwa 3500 Euro, in Neuseeland 4200 Neuseeländische Dollar, knapp 2230 Euro.

Hierfür kann das Au-pair als Nachweis beispielsweise einen Kontoauszug, eine Kreditkarte oder eine Bankbürgschaft vorlegen. In Neuseeland muss das Au-pair außerdem ein Rückflugticket vorweisen oder wenigstens nachweisen, dass ein Rückflug gebucht wurde.

Das Au-pair erhält in Australien das Working-Holiday-Visum bei Ankunft am internationalen Flughafen in Sydney direkt am ‚visa desk‘ oder in einem Büro der Einwanderungsbehörde (DIAC).


Voraussetzungen für einen Au-pair-Aufenthalt in Australien oder Neuseeland

Wichtigste Anforderung an ein Au-pair für seinen Aufenthalt und seine Tätigkeit sind - wie überall - natürlich auch in Neuseeland und Australien Nachweise über genügend Erfahrung in der Kinderbetreuung durch regelmäßige Ausübung. In beiden Staaten liegen die Altersgrenzen für ein Au-pair zwischen 18 und 30 Jahren.

Die Grundvorraussetzung für ein Au-pair ist: Kinderlos und gesund zu sein. Ebenso werden ein mittlerer oder höherer Schulabschluss und gute Englischkenntnisse von einem Au-pair verlangt.

Da in beiden Ländern – sowohl Australien als auch Neuseeland – die meisten Wege mit dem Auto zurückgelegt werden, sind ein (internationaler) Führerschein und ausreichende Fahrpraxis ebenfalls Bedingungen, die an ein Au-pair für seinen Aufenthalt in Australien oder Neuseeland gestellt werden.

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